Kirchgemeinde Thun-Strättligen

Kirchgemeindeversammlung

Donnerstag, 27. November 2025, 19.30 Uhr

Bärensaal, Frutigenstrasse 68, 3604 Thun

Traktanden:

1.Begrüssung/Einleitung
2.Wahl Stimmenzähler:innen
3.Beschluss über die Rechtsgrundlagen für die Fusion zu einer Kirchgemeinde Thun

a) Fusionsvertrag
b) Organisationsreglement
c) Fusionsreglement

4.Ersatzwahl Kirchgemeinderat
5.Mitteilungen
6.Verschiedenes

Im Anschluss gemeinsamer Umtrunk & Ausklang

Die Rechtsgrundlagen für die Fusion liegen ab Donnerstag, 23. Oktober 2025, bis zur Kirchgemeindeversammlung im Sekretariat, Kirchgemeindehaus Markus, Schulstrasse 45B, 3604 Thun öffentlich auf. Die Unterlagen können hier auch heruntergeladen werden:

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, solche gegen Wahlen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.




Grusswort des Kirchgemeinderatspräsidenten

Im Namen der Kirchgemeinde Thun-Strättligen heisse ich Sie auf unserer Website herzlich willkommen und danke für Ihr Interesse.

Unsere Kirchgemeinde pflegt ein aktives und engagiertes Kirchenleben. Lassen Sie sich darauf ein, Sie werden es nicht bereuen.

Für Fragen, Anliegen und Anregungen bieten wir im Kirchgemeindehaus Markus unter Voranmeldung jeweils am ersten Montag des Monats zwischen 10 – 12 Uhr die Möglichkeit zu einem Gespräch an. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Angabe des gewünschten Themas unter straettligen@ref-kirche-thun.ch oder per Telefon 033 334 67 70 an.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

Herzliche Grüsse

Kirchgemeinde Thun-Strättligen

Ruedi Roth
Kirchgemeinderatspräsident